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Abzurechnender Dienst

Falls der Nutzer eines Angebots im Internet eindeutig festgestellt werden kann, so kann für die angebotenen Dienste eine Abdeckung der Kosten verlangt werden. Dazu ist unbedingt entweder eine Klassifizierung der abzurechnenden Dienste nach der Art der Dokumente oder nach der Menge der übertragenen Bytes erforderlich. So ist eine Zuordnung von festgelegten Preisen zu den entsprechenden Dokumenten notwendig oder zu der Anzahl der übertragenen Bytes. Bei der Abrechnung nach der Art des Dokuments ist speziell der Typ oder die Endung der Datei wichtig, die übertragen wurde (z.B. gif, Audio- oder Video-Daten).

Folgende Informationen können aus der AccessLog-Datei speziell über den abzurechnenden Dienst durch gezielte Abfrage ausgelesen werden:



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